Erbmediation

Unser Angebot: Gemeinsam mit meinem Co-Mediator, dem Rechtsanwalt und Notar a.D. Christoph C. Paul, biete ich Erbmediation sowohl vor dem Erbfall als auch danach an. Je nachdem sind spezifische Dynamiken wirksam, die sowohl universell als auch einzigartig für die jeweilige Familie sind. Wir unterstützen Sie dabei nicht nur die materiellen, sondern auf Wunsch auch die emotionalen Aspekte zu beleuchten und das Finden einer möglichst für alle Beteiligten zufriedenstellende oder gar befriedendene Lösung zu unterstützen.

Nach dem Erbfall: Wenn Sie sich als Erbin oder Erbe ungerecht behandelt fühlen, empfiehlt es sich zunächst einmal zu reflektieren: worum geht es bei dem Gefühl der Ungerechtigkeit wirklich? Geht es um eine materielle Ungerechtigkeit oder eher um eine emotionale? Fühlen Sie sich in Ihrer Beziehung zu den Eltern nicht gut gesehen, haben Sie das Gefühl, eine Ungleichbehandlung wird auch nach dem Tod fortgesetzt? Letztlich geht es darum, sich der eigenen Beziehung zu den Eltern klar zu werden. Was hätten Sie sich gewünscht? Können Sie den Wunsch Ihrer Eltern aus deren Perspektive nachvollziehen? Und können Sie sich mit dem letzten Willen Ihrer Eltern anfreunden und ihn letzlich akzeptieren? Wenn nicht, gilt es mit den anderen Erb:innen, meist den Geschwistern oder dem überlebenden (Stief-)elternteil ins Gespräch zu kommen, denn Erb:innen können die im Testament getroffenen Regelungen einvernehmlich korrigieren.

Wenn Sie die Gefühle und die Beziehung zu den Geschwistern als so belastet ansehen, diese aber gern fortsetzen oder gar verbessern wollen, ist es ratsam, sich ggf. zunächst allein, dann aber auch gemeinsam beraten oder coachen zu lassen. Hilfreich und spezialisiert auf die Unterstützung solcher Gespräche sind Familienmediator:innen, die sich auf Erbstreitigkeiten und -konflikte spezialisiert haben. Dabei ist eine Co-Mediation mit jeweils einem/r Mediator:in aus dem psychosozialen und aus dem juristischen Bereich ratsam, da so alle Aspekte gehalten und moderiert werden können. Oft geht es dabei auch noch einmal um die gemeinsame Familiengeschichte, Geschwisterrivalitäten, die offen oder verdeckt fast in jeder Familie vorhanden sind. Aber auch Familiengeheimnisse, Vermächtnisse der Eltern, die ggf. nicht schriftlich fixiert wurden, können hier Thema werden und eine Einigung erreicht werden, wenn alle Beteiligten sich darauf einlassen können und wollen.

Vor dem Erbfall: Wenn Sie als Eltern oder Erblasser:in befürchten, dass Ihre Ideen zu Ihrem Erbe Konflikte auslösen könnten oder Ihre Kinder vielleicht ganz andere Vorstellungen dazu haben könnten, wer das Haus in Hamburg und wer die Ferienwohnung an der Ostsee (oder wer die Kommode und wer das Silberbesteck) bekommen soll, ist es ratsam, sich mit den Kindern an einen Tisch zu setzen. Und oft sind die Verhältnisse ja noch viel komplizierter.
Dies wird zunächst ein mulmiges Gefühl auslösen, denn Sie ahnen ja bereits, dass es Streit geben könnte, aber so verhindern Sie, dass nach Ihrem Tod der Streit um so heftiger ausbricht und Zeit für den Abschied und die Trauer um Sie wenig Raum haben. Auch Aspekte wie Ihre Pflege und ein Ausgleich dafür für das pflegende Kind können Sie transparent machen und so Dank und Anerkennung zu Lebzeiten aussprechen. Auch hier kann die professionelle Hilfe von Familienmediator:innen sehr unterstützend sein: wir begleiten Sie wertschätzend, respektvoll und die Bedürfnisse und Gefühle aller Beteiligten würdigend auf dem Weg der Streitbeilegung und können so auch Versöhnung und Aussprache unterstützen, was für alle Familienmitglieder in der Regel als besonders wertvoll und befriedend wirken kann.

Hier finden Sie einen ZDF-Fernsehbeitrag mit uns als Expert:innen für Erbmediation: Volle Kanne vom 25.8.2021 ab Minute 3:16 und hier in einem Podcast des Hessischen Rundfunks in der Sendung Camino zum Thema Streit ums Erbe vom 4.9.2022.

Und hier bin ich als Expertin für Erbmediation befragt worden: Frau im Leben – Erben Ausgabe Oktober 2021 und Seniorenratgeber der Apothekenrundschau im Dezember 2021 und für die Frauenzeitschrift Donna Ausgabe 2/2023.

Der Rahmen: Eine Erbmediationssitzung dauert in der Regel 90 Minuten. Als Honorar berechnen wir 275,00 EUR für 60 Minuten bzw. 375,00 EUR für 90 Minuten. Der Mediationsprozess dauert unterschiedlich lang, abhängig von der Komplexität der zu klärenden Fragen von 5 Sitzungen bis hin zu einer Begleitung, die gerade bei komplexen Themen und Klärungen, teilweise über ein Jahr andauern kann. Bitte beachten Sie, dass das Honorar bei Terminabsagen kürzer als 48 Stunden im Voraus auch fällig wird.